Kleindenkmale Erinnerungskultur im Raum der fünf Dörfer
Was heute als Denkmal gilt, ist in § 2 Denkmalschutzgesetz NRW als unter öffentlichem Interesse subsumiert definiert. Das öffentliche Interesse ist dehnbar: Der AGM versammelt unter Denkmale alle Objekte, die allein schon aus der dörflichen Perspektive heraus einen ideellen Wert haben und an Ereignisse, Ideen und Vorstellungen in der dörflichen Gesellschaft und Kultur erinnern.
Das Engagement erstreckt sich auf die Erfassung und Beschreibung und im Rahmen der ehrenamtlichen Möglichkeiten auf die weitergehende Erforschung solcher Denkmale. Zugleich ist der AGM um den Erhalt von ortsfesten Kleindenkmalen bemüht und fördert und begleitet in Erinnerungskultur auch die Errichtung neuer Denkmale.
Eine Übersicht der bisher in HTML umgesetzten Bearbeitungen finden Sie in in den Ausstellungen unseres 'Museums'.
Aktuelles Projekt
Hausfiguren und -zeichen
Im Spätmittelalter kam die Sitte auf, Häuser oder Hofbefriedungen außen mit Figuren und Zeichen der religiösen Verehrung zu schmücken. Dies im analogen Glauben schützender Wirkung für Bewohner und Gäste, für alle, die im Haus ein- und ausgehen, zumindest in diesem Sinne einladend für Gäste. In der Gegenreformation und im Kulturkampf wurden solcherweise Hauszeichen identitätsstiftend für den Katholizismus.
Der AGM ist bemüht, den in der ursprünglichen Bedeutung noch erhaltenen historischen als auch den modernen Hausfiguren eine denkmalpflegerische Anerkennung zukommen zu lassen. Typisch für das historische Münsterländchen sind einem allgemein geringen Wohlstand angemessene bescheidene Figuren und mithin vielfach an ärmlichen Arbeiterbehausungen des 19. Jh.s., denn, so heißt es ja, "die Hoffnung stirbt zuletzt". Insofern wird nicht unbedingt auf den kunsthistorischen Wert abgezielt als vielmehr auf die Volksfrömmigkeit.
Zugleich werden profane Hauszeichen erfasst, solche, die Funktionen wie Nasenschilder gehabt haben oder Repräsentations-, Legitimations- oder Traditionsanzeigen darstellten. Sie sind Quellen, die Lücken in den typischen quellenkundlichen Überlieferungen wie Urkunden und Akten zuweilen schließen können.