Funde aus der Römischen Kaiserzeit

Siedlung, Gräberfeld und Industrie bei Gressenich

Bodendenkmalbereich bei Gressenich
Bergbau, Verhüttung und Siedlung der Messingindustrie in der Römischen Kaiserzeit
Privatsammlungen
Grabungs- und Lesefunde aus dem Grünland zwischen Gressenich und Mausbach

Bodendenkmalbereich bei Gressenich

Entstanden ist der Gressenicher vicus aus dem römischen Bergbau. Dieser hat hier in der Gegend auf Galmei um 70 n. Chr. (ausgehend von Plinius' Naturgeschichte, 34. Buch, 2. Kap.) eingesetzt und den Funden nach etwa bis in die Zeit der Frankenstürme vorgehalten. Bezeichnend sind Bergbau, Hüttenbetrieb und eine Arbeiter-Siedlung mit sehr bescheidenem Wohlstand, was sich so auch in den Funden wiederspiegelt. Die wirtschaftlichen Nutznießer dürften sich mondäner und eher außerhalb, wohl bis nach, in oder bei Jülich eingerichtet haben.

Spektakuläre Funde sind hier nicht gemacht worden und auch nicht zu erwarten. Ansonsten sind Artefakte aus dem römischen vicus im 19. Jh. mit dem Aufkommen der Mode von Altertümer-Sammlungen in der bürgerlichen Gesellschaft fast sämtlich aufgelesen und verteilt worden.

Vorrömische Funde aus der Eisenzeit und Funde aus der Steinzeit sind wenige.

Die Karte zeigt den von der veröffentlichten Bodendenkmalsatzung der Stadt Stolberg (6.1.2020) erfassten Bereich und insofern die ungefähre Ausdehnung des römischen Bergbau- und Hüttenbetriebs, von römischer Siedlung und Nekropole.

Der Bergbau auf Blei, Galmei und Kalk erstreckte sich über wohl den gesamten Hitzberg in Richtung Diepenlinchen.

Funde: Pingen und Abraumhalden, Kalkbrandgruben und Fragmente eines Kalkofens, Bleireste, Schlacken, Talgründe teils mehrere Meter mächtig mit Schlacken und Dolomitsand verfüllt, Scherben, Schiefer, Ziegel

Ohne behördliche Erlaubnis dürfen im gesamten Kartenbereich weder Bodensuchgeräte verwendet noch Bodeneingriffe vorgenommen werden. Anträge darauf sind innerhalb des Satzungsbreichs nicht genehmigungsfähig.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich im Gesetz- und Verordnungbl. NW 2022 Nr. 26

Kurz: Erlaubnisvorbehalt und Bußvorschrift nach DSchG NW ...

§ 15 DSchG NW:
Die Verwendung von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, das Graben nach denselben und deren Bergung bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis durch die Denkmalbehörden.

§ 16 DSchG NW:
Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

§ 41 DSchG NW:
Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die bis zu fünf Jahre verfolgt und mit Gelbußen bis zu fünfhunderttausend (500.000,00) Euro geahndet werden.

Fundplatzkarte Gressenich
Kartensymbole
  • Bod 32Denkmalschutzbereich, Bod 32 Stadt Stolberg 6.1.2020
  • Bergbau2röm. Bergbau
  • Verhüttungeröm. Verhüttungsindustrie
  • Siedlungröm. Siedlung
  • Gräberfeldröm. Gräberfeld

Privatsammlungen

  • Der Fabrikant Carl Schleicher hat die Felder durchwühlen und sich nach der bürgerlichen Mode des 19. Jh.s eine wohl reichhaltige Sammlung zulegen lassen. Diese ging zuletzt an das Hoesch-Museum in Düren und gilt dort als im Zuge des Zweiten Weltkriegs verschollen.
  • Bemerkenswert ist auch die Sammlung des Mausbacher Lehrers Leo Esser, u.a. aus Grabungen mit dem Lehrer Klaus Lieck. Ein bedeutender Teil dieser Sammlung ist dem Museum Zinkhütter Hof in Stolberg übereignet worden.
  • Der Mausbacher Anglist, Soziologe und Maurer Dr. F. Josef Ingermann hat einige Lesefunde zusammengetragen und sich weitergehend mit dem römischen Vicus beschäftigt.
  • Unter den Mausbacher Privatkabinetten ist die Sammlung von Walter Gülpen sicherlich besonders beachtlich: Jahrzehntelang hat Walter Gülpen immer wieder die Landschaft zwischen Gressenich und Mausbach durchwandert. Er hat dabei – ohne Sonde und Spaten, allein mit offenen und kundigen Augen – zahlreiche Lesefunde aus dem römischen vicus und dem Gräberfeld gemacht und diese illustrieren mit einiger erläuternder Begleitung ganz gut einen Einblick in die römische Vergangenheit an der Wiege der Messingindustrie im Rheinland.
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